Institutionelles Schutzkonzept

Definition

  • Unter einem „Institutionellen Schutzkonzept“ versteht man die gebündelten Bemühungen des Trägers um die Prävention gegen sexualisierte Gewalt.
  • Alle katholischen Einrichtungen, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten, haben ein Schutzkonzept erarbeitet, um ihre Präventionsmaßnahmen vor Ort zu verankern.
  • Das Konzept beschreibt die Koordination und das Zusammenwirken von Träger, Leitung und pädagogischen Fachkräften bei Prävention und Verdacht oder Kenntnis einer Kindeswohlgefährdung.

Warum ein institutionelles Schutzkonzept?

  • Es dient zur Orientierung aller beteiligten Akteure in unserer Kindertagesstätte und setzt sich mit körperlicher und sexueller Grenzüberschreitung sowie der Prävention und Intervention gegen sexuelle Übergriffe oder Missbrauch auseinander.
  • In unserer Kindertagesstätte begleiten wir Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren in ihren Bildungsprozessen. Im Rahmen des Schutzauftrags nach §8a und §72a des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) haben sich Träger und Fachkräfte dazu verpflichtet, sich für den aktiven Schutz der uns anvertrauten Kinder einzusetzen.

Leitbild

  • In unserer Kita steht das Kind im Mittelpunkt. Ein wertschätzendes Miteinander, Offenheit, Vertrauen und Ehrlichkeit ist die Basis einer guten Zusammenarbeit. Die Kinder entfalten ihre individuelle Persönlichkeit und finden Schutz und Erfüllung ihrer Bedürfnisse in unserem Haus.

Wertschätzung und Respekt

  • Das Personal in Kindertageseinrichtungen trägt in seiner täglichen Arbeit eine große Verantwortung für das körperliche, geistige und seelische Wohl aller ihm anvertrauten Kinder.                                      
  • Es bedarf daher einer klaren Grundhaltung aller pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die entsprechend unserem christlichen Menschendbild in besonderer Weise von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen gegenüber Kindern geprägt ist. Das entspricht einer Haltung, die die Rechte der Kinder ernst nimmt und schützt.
  • In der pädagogischen Arbeit und der alltäglichen Begegnung gilt es, diese Grundhaltung in einer gelebten Kultur der Achtsamkeit zum Ausdruck zu bringen.

Achtsamkeit

  • Achtsamkeit beginnt im Umgang mit sich selbst.
  • Mehr Achtsamkeit hilft, eine sicherere Umgebung für Kinder aufzubauen und feinfühliger dafür zu werden, wie die Rechte von Mädchen und Jungen und ihre Partizipation in den Mittelpunkt gestellt werden können.

Partizipation (Beteiligung, Mitwirkung, Einbeziehung)

  • Die Kinder werden entwicklungsangemessen an Entscheidungsprozessen beteiligt (Äußerung der eigenen Meinung, Diskussion, Kompromissfindung, gewaltfreie Kommunikation usw.) Dies stärkt sie in deren Position und verringert das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern.                     
  • Kinder, die im Alltag die Erfahrung machen, dass ihre Wünsche und Vorstellungen ernst genommen und sie altersentsprechend an Entscheidungen beteiligt werden, sind besser vor Gefährdungen jeglicher Art geschützt.

Wie werden Kinder in unserer Einrichtung beteiligt?

  • Beteiligung im Alltag, z.B. im Morgenkreis, in der Freispielzeit, oder beim Essen
  • Beteiligung an Festen und Feiern        
  • Organisation einer Kinderkonferenz  
  • Beschwerdemanagement (Implementierung eines Beschwerdeverfahrens für die Kinder in Planung und wird mit den Kinder erarbeitet)
  • Aktuell können sich Kinder in den Morgenkreisen bzw. Gruppenrunden und natürlich in jeder alltäglichen Situation bei dem pädagogischen Personal der Gruppe und/oder bei der Einrichtungsleitung beschweren.

Risikoanalyse

  • Die Risikoanalyse gilt als Basis eines jeden Schutzkonzeptes.  
  • Sie ermöglicht die Überprüfung institutioneller Strukturen und Arbeitsabläufe   
  • Im Mittelpunkt steht das Erkennen möglicher Risiken und Schwachstellen, die     Übergriffe und sexualisierte Gewalt innerhalb der Einrichtungen ermöglichen oder gar begünstigen
  • Die Risikoanalyse ist somit das wichtigste Instrument, um sich über Gefahrenquellen und mögliche Gelegenheitsstrukturen für potenzielle Täterinnen und Täter in der Kindertageseinrichtung bewusst zu werden und diese zu minimieren.             

Welche Regeln gelten im Team in Hinblick auf Nähe und Distanz im Umgang mit Kindern?

  • Einhaltung der Intimsphäre der Kinder
  • Ein „NEIN“ des Kindes wird akzeptiert und nur in absoluten Notfallsituationen übergangen (Fremd- und Eigengefährdung, Unfallgefahr)
  • Wir küssen keine Kinder
  • Beim Wickeln betreiben wir keine übertriebene Körperpflege
  • Wenn Kinder uns in  nicht einsehbare Räume begleiten, lassen wir die Tür offen
  • Wir vermeiden übertriebene Nähe zu den Kindern
  • Wir gehen auf Augenhöhe mit dem Kind
  • Nähe geht von den Kindern aus
  • Wir ziehen kein Kind auf den Schoß
  • Wir filmen und fotografieren keine unbekleideten Kinder
  • Besucher*innen in den Gruppen werden den Kindern nach Möglichkeit im Vorfeld, spätestens im Morgenkreis angekündigt (z.B. Hospitanten, Vertretungen usw.)
  • Kinder halten sich nicht unbekleidet im Außengelände oder in einsehbaren Bereichen des Hauses auf
  • Ggf. wird sich in einer Nische im Waschraum oder im Wickelraum umgezogen
  • Wir greifen situationsbedingt Themen auf und machen sie Transparent den Eltern und Kindern gegenüber
  • Wir beachten den Entwicklungsstand, das Sozialverhalten und mögliche Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse der Kinder

Welche Regeln gelten zwischen den Kindern im Hinblick auf Nähe und Distanz?

  • Regeln werden gemeinsam mit den Kindern besprochen und erklärt
  • Kinder lernen ein „NEIN“ Anderer zu akzeptieren
  • Kinder fassen sich nicht gegenseitig an den Geschlechtsteilen an
  • Sie führen keine Gegenstände in Körperöffnungen ein
  • Wenn ein Kind „NEIN“ sagt , heißt es „NEIN“
  • Wenn ein Kind Körperkontakt möchte, muss es sich die Erlaubnis seines Gegenüber einholen
  • Doktorspiele, die von generellem Interesse und der Neugier am Körper geleitet sind, beobachten und begleiten wir
  • Im Fall einer Grenzüberschreitung greifen wir ein

Welche Regeln gelten zwischen Eltern und Kindern im Hinblick auf Nähe und Distanz?

  • Eltern wahren bei fremden Kindern Distanz (kein Kuscheln, kein Küsschen geben)
  • hier werden auch Eltern in konkreten Situationen angesprochen
  • Eltern respektieren auch bei ihren eigenen Kindern, wenn diese keine körperliche Zuwendung wollen (Küsschen, Umarmen usw.)
  • Eltern machen keine Fotos von anderen Kindern im Haus
  • Eltern sprechen Konfliktsituationen die im Kindergarten auftreten nicht mit dem anderen Kind an
  • Erwachsene sprechen untereinander (Eltern mit Mitarbeitern / Eltern mit Eltern)
  • Eltern betreten die Kinderbäder nicht, wenn sich andere Kinder dort aufhalten
  • Ausnahmefälle nach Absprache mit den Mitarbeitern

Welche Regeln gelten zwischen Erwachsenen (Eltern und Mitarbeiter)

Unter den Mitarbeitenden gilt

  • Wir kontrollieren uns gegenseitig
  • gehen mit offenen Augen durch die Einrichtung
  • Wir kündigen den Kolleg*innen der Gruppe an, wenn wir ein Kind auf die Toilette begleiten
  • Wir sind uns unserer Vorbildfunktion bewusst, achten auf einen angemessenen Umgang und Körperkontakt

Zwischen Mitarbeitenden und Eltern/Dritten gilt

  • Wir tauschen keine Handynummern mit den Eltern aus  
  • Es werden keine Fotos per Handy an die Eltern weitergeleitet
  • Wir wahren den Datenschutz und geben bei Übergriffen unter Kindern jeder Art nicht die Namen der beteiligten Kinder an die Eltern weiter
  • Wir sprechen unbekannte Personen im Haus an und verlangen einen Ausweis
  • Wir achten darauf, dass sich Dritte (z.B. Hausmeister*innen, Handwerker*innen, Postbote*innen etc.) nicht unbeaufsichtigt und unangekündigt im Haus aufhalten
  • Wir sehen bei jedem Klingeln wer ins Haus möchte, und lassen keine Unbefugten herein
  • Dritte gelangen über die Klingel am Hauseingang ins Haus bzw. in den Bring- und Abholzeiten über den Türöffner.
  • Fremde werden angesprochen und ggf. ein Ausweis verlangt
  • Kinder dürfen nur an Abholberechtigte mitgegeben werden
  • Eltern bzw. Dritte dürfen das Badezimmer nur nach Rücksprache mit dem jeweiligem Gruppenpersonal und mit ihrem eigenen Kind betreten
  • Die Mitarbeitertoilette ist ausschließlich den Mitarbeitern der Einrichtung gestattet
  • Wir wahren eine angebrachte Distanz zueinander, indem wir uns mit Eltern grundsätzlich siezen
  • Ausnahmen werden transparent gemacht
  • Es wird auf angemessenen Körperkontakt geachtet

Sexualpädagogisches Konzept 

  • Kinder haben ein natürliches Interesse am eigenen Körper. Sie sind von Geburt an sexuelle Wesen mit eigenen sexuellen Bedürfnissen und Wünschen. Im liebevollen Umgang mit dem Körper entwickeln sie ein bejahendes Körpergefühl. Dies ist Bestandteil einer gelingenden Identitätsentwicklung.
  • Die Sicht von Erwachsenen auf Sexualität ist eine andere als die der Kinder.
  • Im Vordergrund der kindlichen Sexualität steht der Wunsch nach Nähe, Geborgenheit, lustvolle freiwillige Körpererfahrung, sowie sinnliche Neugierde und Experimentierfreude.
  •  Ein sinnvoller Umgang mit kindlicher sexueller Entwicklung benötigt ein positives Verständnis und eine anerkennende wertschätzende Haltung.
  • Alle Erwachsenen sind dazu aufgefordert, die kindliche Entwicklung zu achten, zu begleiten, zu schützen und zu fördern. Sexualerziehung nimmt in unserem pädagogischen Alltag keine Sonderstellung ein, sondern gehört zu unserem Bildungsauftrag nach dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (HBEP)
  • Sie hat Einfluss auf die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder
  • Wir sind sensibel für Fragen der Kinder, nehmen diese ernst, hören zu und geben Antworten dem Alter entsprechend
  • Die Mitarbeitenden sprechen eine offene, angemessene und einheitliche Sprache.
  • Den Kindern stehen verschiedene Materialien für die sexuelle Bildung zur Verfügung. So haben sie Zugang zu Büchern, Geschichten, Liedern, Spielen zu diesem Thema.
  • Wir unterstützen und begleiten die individuelle Persönlichkeitsentwicklung eines jeden Kindes.
  • Die Mitarbeitenden sind aufmerksam bei sexuellen entwicklungsorientierten Handlungen der Kinder. Sie achten dabei auf Grenzverletzungen, wie diese im Rahmen des sozialen Lernens zu sehen sind. So zum Beispiel Einsatz von körperlicher Gewalt, übertreten von Regeln.
  • Bei Grenzverletzungen werden entsprechend Maßnahmen mit den Beteiligten besprochen.
  • Bei Grenzverletzungen und kindeswohlgefährdeten Übergriffen, kann sich das Team professionelle Hilfe holen.
  •  Alle pädagogischen Fachkräfte, sowie das Elternhaus begleiten und unterstützen die Kinder bei der Sauberkeitserziehung, Körperhygiene, beim Toilettengang, beim Händewaschen und Wickeln.
  • Die Einrichtung informiert die Eltern über ihre konzeptionellen Inhalte.
  • Dabei ist es im Sinne der Erziehungspartnerschaft wichtig, mit elterlichen Haltungen kultursensibel und respektvoll umzugehen.